Düsseldorfer Anwaltverein

Anwalt der Anwälte.

Vorteile einer Mitgliedschaft im Düsseldorfer Anwaltverein

Werden Sie Mitglied in unserem Verein!

Dazu können Sie hier die Beitrittserklärung herunterladen.

Der Düsseldorfer Anwaltverein zählt mit seinen mehr als 1.800 Mitgliedern zu einem der mitgliederstärksten Anwaltvereinen im Bundesgebiet.

Als Mitglied im Düsseldorfer Anwaltverein erwerben Sie zugleich die Mitgliedschaft in unserem Dachverband, dem Deutschen Anwaltverein. Es versteht sich von selbst, dass der Anwaltverein sowohl auf örtlicher als auch auf Bundesebene umso leistungsfähiger wird, je größer die Mitgliederzahl ist.

Seit über 100 Jahren setzt sich der Düsseldorfer Anwaltverein für die Interessen der Rechtsanwälte ein. Die Aufgaben des Vereins unterliegen einem ständigen Wandel.

Die wesentlichen Vorteile einer Mitgliedschaft bestehen zur Zeit in folgendem:

Sie sind noch keine 40 Jahre alt? Sie haben auch die Möglichkeit, in dem Forum Junge Anwaltschaft im DAV e.V. Mitglied zu werden!

Der Verein hat für seine Mitglieder zahlreiche Rahmenverträge abgeschlossen, die den Mitgliedern erhebliche Vorteile unterschiedlichster Art bieten. Außerdem partizipieren die Mitglieder über die Mitgliedschaft des Vereins im Deutschen Anwaltverein e.V. von zahlreichen weiteren Kooperationen. Eine Übersicht über die derzeit aktuellen Verträge finden Sie hier als PDF-Dokument:

                                                                                          Aktuelle Rahmen- und Kooperationsverträge

 

 

Wie werden Sie Mitglied im Düsseldorfer Anwaltverein?

Um Mitglied in unserem Verein zu werden, füllen Sie bitte folgende Unterlagen aus und senden diese an unsere Geschäftstelle:

  1. Beitrittserklärung
  2. General-Untervollmacht für den Kartelldienst
  3. Einzugsermächtigung für Beiträge

Sie können die Beitrittserklärung hier herunterladen.

Der Verein benötigt von Ihnen auf jeden Fall die Dokumente von 1. und 2. Ohne diese kann über das Aufnahmegesuch nicht entschieden werden. Der Vorstand wird sodann über das Aufnahmegesuch beschließen und Ihnen das Ergebnis schriftlich mitteilen.