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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht), zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, aber auch zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (beides Kollektivarbeitsrecht). Grundlage des Arbeitsrechts ist unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch. Von der Einstellung bis hin zur Entlassung des Arbeitnehmers ist hier alles geregelt. Zuständig für die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte sowie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht im Düsseldorfer Anwaltverein vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, unter anderem bei:

  • Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis, zum Beispiel Mutterschutz, Überstunden, Kurzarbeit, Abmahnung, Arbeitsunfähigkeit, Urlaub oder Nebentätigkeit, Sonderzahlungen.
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel Kündigung, Fristen, Abfindung oder Altersteilzeit.
  • Rechte und Pflichten nach Vertragsbeendigung, zum Beispiel Arbeitspapiere, Sperrzeit oder Zeugnis.
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen.
  • Betriebliche Mitbestimmung.

Familienrecht

Innerhalb des deutschen Familienrechts werden die Rechtsverhältnisse von Personen geregelt, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner oder nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch die Bereiche Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft zählen dazu.Das Familienrecht ist eine Kategorie des Zivilrechts und im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Dieses beinhaltet alle Gesetze über Eheschließung und das Eingehen von Lebenspartnerschaften, aber auch über die Ehescheidung beziehungsweise das Auflösen einer Partnerschaft. Auch die daraus resultierenden Fragen wie Unterhalt und Versorgungspflicht sind hier geregelt. Unter dem Begriff „Kindschaftsrecht“ sind die Bestimmungen zur Abstammung, wechselseitigen Unterhaltspflicht, zu den Rechten und Pflichten zwischen Eltern und Kindern sowie zur Adoption beschrieben.Das Familienrecht ist bereits 1900 in Kraft getreten und hat sich in seiner ursprünglichen Fassung an den Vorstellungen der damaligen Zeit orientiert. Daher wurde es in den 1970er Jahren umfassend modernisiert: Bei der Ehescheidung zum Beispiel wurde das Verschuldungsprinzip durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. Eine Ehe ist dann zerrüttet, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Im Zuge der Reform wurde zudem die rechtliche Benachteiligung nichtehelicher Kinder zurückgenommen.KaufrechtIm Kaufrecht sind die Rechte und Pflichten von Verkäufern und Käufern geregelt. Neben dem deutschen Kaufrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch auch die europäischen Vorgaben geregelt. Der Kaufvertrag ist nach deutschem Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer zur Übergabe der Kaufsache und der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet.Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere rechtliche Vorgaben: Im Rahmen der Sachmängelgewährleistung haben Verkäufer zum Beispiel dafür einzustehen, dass die Ware nicht mangelhaft ist. Ist das nicht der Fall, kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises, den Rücktritt vom Kaufvertrag, aber auch eventuelle Schadensersatzforderungen erwirken. Möchte der Käufer die Ware umtauschen, ohne dass ein Mangel vorliegt, muss der Verkäufer diese nicht annehmen. Denn ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Viele Händler tauschen jedoch aus Kulanz um. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur beim Einkauf im Versandhandel oder im Internet. Hier hat der Kunde die Möglichkeit, die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wieder zurückzugeben.Um Streitigkeiten beim Abschluss eines bevorstehenden Kaufvertrages zu vermeiden, bietet es sich an, schon im Vorfeld einen Anwalt für Kaufrecht einzuschalten.  Aber auch nach Abschluss des Kaufvertrages ist es sinnvoll, sich zur Geltendmachung von Mängelrechten oder für die Rückabwicklung des Vertrages an einen Anwalt zu wenden.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist sehr komplex und setzt sich aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Dazu zählen das Straßenverkehrsrecht, das Straßen- und Wegerecht, der Personen- und Güterverkehr, das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht der Wasserstraßen und das Seerecht. Im täglichen Leben begegnet man jedoch am häufigsten dem Straßenverkehrsrecht, das sich in die Bereiche Verkehrshaftpflicht, Straßenverkehrsrecht und Verkehrsvertragsrecht unterteilen lässt.

Das Verkehrshaftpflichtrecht beschäftigt sich mit der Regulierung von Verkehrsunfallschäden unter den Beteiligten. Unter dem Straßenverkehrsrecht lassen sich Streitigkeiten über Bußgelder, Strafen oder andere Sanktionen, wie zum Beispiel die Entziehung der Fahrerlaubnis, zusammenfassen. Beim Verkehrsvertragsrecht geht es vor allem um die juristische Auseinandersetzung zwischen den Vertragspartnern beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.

Geregelt wird das Rechtsgebiet im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrsordnung, in der Straßenverkehrszulassungsordnung und in der Fahrerlaubnisverordnung. Das Straßenverkehrsrecht wird überall angewendet, wo ein sogenannter öffentlicher Verkehr stattfindet, also zum Beispiel auch auf Parkplätzen, in Parkhäusern oder auch auf Privatstraßen.

Mietrecht

Mietrecht bezeichnet das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Die Rechtsbeziehungen beider Parteien richten sich in erster Linie nach dem Mietvertrag. Wenn jedoch die vertraglichen Regelungen unvollständig sind oder von den Schutznormen für Mieter abweichen, gelten die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch und anderer Mietgesetze. Der Vermieter verpflichtet sich durch den Mietvertrag, dem Mieter die vermieteten Wohnräume, Gewerberäume, Garagen,  Fahrzeuge oder andere Mietgegenstände – auf unbestimmte Zeit oder im Rahmen eines Zeitmietvertrages – zur Verfügung zu stellen. Dagegen verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu zahlen. 

Das Mietrecht ist komplex und wirft immer wieder individuelle Fragen zu Themen wie zum Beispiel Kündigung, Mängel und andere Leistungsstörungen, Mietkaution, Staffelmietvertrag, Mieterhöhung, Betriebskosten, Schimmel, Schönheitsreparaturen oder Haustieren auf. Zur Klärung empfiehlt sich ein Fachanwalt für Mietrecht. Die Anwälte des Düsseldorfer Anwaltvereins beraten sowohl zu Fragen der Mieter als auch der Vermieter.

Nachbarschaftsrecht

Zweige, die über den Nachbarzaun hinausragen oder Frösche, die in der Nacht quaken: Gründe, warum Nachbarn miteinander in Streit geraten, gibt es viele. Nicht wenige davon landen am Ende vor Gericht. Einige grundsätzliche Regelungen zum Nachbarschaftsrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, maßgeblich sind jedoch ergänzende Landesnachbarrechtsgesetze. In Nordrhein-Westfalen gilt das so genannte Nachbarschaftsgesetz. Dieses Gesetz befasst sich im Wesentlichen mit den Rechtsverhältnissen von Gebäuden und regelt zum Beispiel Fragen zur Einfriedung der Grundstücke, zu Pflanzenabständen, zu überhängenden Wurzeln und Zweigen sowie zu Laubfall und Bodenerhöhungen.

Gelingt es den Nachbarn in NRW nicht, ihren Streit beizulegen, können sie nicht direkt vor das Zivilgericht ziehen. Nach § 10 des Gütestellen- und Schlichtungsgesetzes NRW müssen sich die Parteien zunächst an eine außergerichtliche Streitschlichtung (Schiedsamt) wenden. Bereits in diesem außergerichtlichen Stadium empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten.

Reiserecht

Zwischen der tatsächlichen Urlaubsreise und dem, was der Reiseveranstalter bei der Buchung versprochen hat, gibt es nicht selten große Diskrepanzen. Plötzlich findet sich Ungeziefer im Zimmer oder vor dem Hotel wird gebaut. Der Swimmingpool ist nicht nutzbar – und, und, und. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, sich von einem Fachanwalt für Reiserecht beraten zu lassen. Denn gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 651 a ff  hat der Reisende bei mangelhafter Reiseleistung das Recht auf Minderung des Reisepreises bis hin zur Kündigung des Vertrages. Hier ist es wichtig, die Mängel zu notieren und vor Ort, zum Beispiel von der Reiseleitung, unterschreiben zu lassen. In bestimmten Fällen hat der Reisende zudem das Recht auf Schadensersatz – zum Beispiel, wenn der Bustransfer vom Flughafen zum Hotel ausfällt und der Reisende sich ein Taxi nehmen muss.
Im Reiserecht ist auch der Rücktritt geregelt. Jeder Urlauber kann seine Buchung wieder stornieren. Der Reiseveranstalter kann dafür jedoch eine finanzielle Entschädigung verlangen, deren Höhe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten ist. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, wenn ein nicht zu beseitigender Reisemangel besteht, eine wesentliche Leistungsänderung oder Preiserhöhung erfolgt ist oder bei „höherer Gewalt“, zum Beispiel Naturkatastrophen, Kriegs- oder Terrorgefahr.

Sozialrecht

Beim Sozialrecht handelt es sich um einen Bereich des öffentlichen Rechts. Es ist platziert zwischen dem Staat in seiner Ausprägung als öffentliche Verwaltung und dem Bürger als Empfänger von Leistungen, Sozialversicherten oder Antragsteller. Der beherrschende Grundsatz des Sozialrechts ist die Sozialstaatlichkeit, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert ist. Daraus ergibt sich, dass der Staat ein System der sozialen Sicherheit gewähren muss.
Ein großer Teil des Sozialrechts ist in den zwölf Büchern des Sozialgesetzbuches geregelt. Dazu kommen weitere Rechtsquellen. Das Sozialrecht gliedert sich in die Bereiche Sozialversicherung, Sozialversorgung, Sozialhilfe und Sozialförderung.
Die Sozialversicherung umfasst unter anderem das Rentenversicherungsrecht, das Krankenversicherungs- recht, das Arbeitslosenversicherungsrecht, das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und das Pflegeversicherungsrecht.

Die Sozialversorgung beinhaltet unter anderem das Schwerbehindertenrecht, die Gewalt- und Kriegsopfer- entschädigung.
Durch die Sozialhilfe soll dem Empfänger ein Leben ermöglicht werden, das der Würde des Menschen entspricht. Daher ist die Sozialhilfe eine Unterstützung zum Lebensunterhalt.
Die Sozialförderung umfasst unter anderem das Kindergeld, das Wohngeld sowie die Berufs- und Ausbildungsförderung.

Strafrecht

Das Strafrecht  umfasst die Ganzheit der Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und deren rechtliche Folgen festgelegt sind. Als Teil des öffentlichen Rechts dient es dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie zum Beispiel dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens. Ziel ist, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten. Ein Hauptzweck der Bestrafung im Strafrecht ist neben der Sühne der Schuld vor allem die Verhinderung neuer Straftaten. Während im Mittelalter reine Lebens- oder Leibstrafen verhängt wurden, sieht das moderne Strafrecht seine Aufgabe auch in der Resozialisierung des Täters mit dem Ziel, ihn wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

Der Rechtsbereich unterteilt sich in den Tatbestand (materielles Strafrecht) und in das Verfahren (formelles Strafrecht, Strafprozessrecht). Ersteres beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit und deren Rechtsfolgen. Grundlagen sind hier das Strafgesetzbuch (StGB) sowie zahlreiche nebenstrafrechtliche Bestimmungen. Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht. Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz.

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