Düsseldorfer Anwaltverein

Anwalt der Anwälte.

Aktuelle Informationen zu sonstigen Rechtsbieten

I. Bürgen nicht würgen!

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) gelten die von der Rechtsprechung für die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger entwickelten Grundsätze nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für andere gewerbliche oder berufliche Kreditgeber im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes. Nach diesen mitgeteilten Fall (Urteil vom 13.11.2001, Az.: XI ZR 82/01) muss der Bürge nicht haften, wenn der Vertrag wegen krasser finanzieller Überforderung sittenwidrig ist.

Der damals gerade 18 Jahre alte, einkommens- und vermögenslose Kläger verpflichtete sich zur Rückzahlung eines seinem Vater gewährten, mit zehn Prozent zu verzinsenden Darlehens von 35.000 DM und einer Laufzeit von unter drei Monaten. Deswegen unterwarf er sich in einer notariellen Urkunde der sofortigen Vollstreckung. Die beklagte Kapitalgesellschaft befasste sich gewerbsmäßig mit der Vermittlung von Finanzierungen und Bausparverträgen.

Nach Ansicht des BGH sind die für die Sittenwidrigkeit der mit Haftungsübernahme naher Angehöriger gegenüber Kreditinstituten maßgebenden Kriterien auch für die Beklagte anwendbar. Die vom Kläger übernommene Verpflichtung sei danach wegen krasser finanzieller Überforderung sittenwidrig. Es sei nicht konkret zu erwarten gewesen, dass der Kläger bis zum Ende der Darlehenslaufzeit in die Lage kommen werde, wenigstens die laufenden Zinsen aufzubringen.

Dieses Urteil des BGH macht deutlich, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss. Wer sich anwaltlicher Hilfe versichert, findet den passenden Anwalt in seiner Nähe bei der Deutschen Anwaltsauskunft.

II. Was ist eigentlich ein Fachanwalt?

Über die einzelnen Qualifikationen von Anwälten herrscht zumeist Unklarheit. Oftmals taucht in den Vorstellungen der Begriff " Fachanwalt " in Anlehnung an den " Facharzt " auf, ohne zu wissen, was ein " Fachanwalt " eigentlich ist.

Ein Fachanwalt muß Spezialkenntnisse auf einem bestimmten Gebiet (Verwaltungs-, Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Familien-, Insolvenz- oder Strafrecht) aufweisen. Dabei darf der Rechtsanwalt den Titel " Fachanwalt " nur führen, wenn er entsprechende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweist. Zudem trifft ihn die Pflicht, sich auf diesem Gebiet fortzubilden. Diese Fortbildung muss nachgewiesen werden. Darauf weist die deutsche Anwaltsauskunft in Berlin hin.

Neben den Fachanwaltschaften können die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bis zu drei Tätigkeitsschwerpunkte benennen sowie weitere Interessenschwerpunkte. Als Tätigkeitsschwerpunkt darf dabei nur ein Gebiet bezeichnet werden, auf dem der Anwalt mindestens zwei Jahre nachhaltig tätig gewesen ist. Diese Qualifikationen und auch weitere, wie spezielle Sprachkenntnisse, sind im Datenbestand der deutschen Anwaltsauskunft mit einem Bestand von rund 56.000 Adressen enthalten.

III. Vorsicht bei Verjährungen zum Jahresende!

Wer gegen andere Ansprüche auf Geld hat, muss in vielen Fällen die Verjährung zum Jahresende berücksichtigen. Dieser Frage kommt in diesem Jahr besondere Bedeutung zu, weil sich wichtige Verjährungsvorschriften mit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 geändert haben. Besonders zu beachten sind daher die Übergangsvorschriften für Forderungen früheren Datums, die in bestimmten Konstellationen dazu führen können, dass diese Forderungen nun zum Jahresende verjähren. Dies gilt auch dann, wenn solche Ansprüche bisher erst nach 30 Jahren verjährten. Dazu zählen zum Beispiel Ansprüche aus einem Werkvertrag oder gegen einen Verkäufer auf Anspruch der Lieferung.

Eine Verjährung hat zur Folge, dass man trotz berechtigter Zahlungsansprüche diese nicht mehr durchsetzen kann. Um diese zu verhindern, ist der rechtzeitige Erlass eines Mahnbescheides zu beantragen. Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember 2004, 24:00 Uhr, bei dem für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht eingehen. Dabei ist es ausreichend, wenn der Antrag bis zu diesem Zeitpunkt in den Nachtbriefkasten des Gerichts eingeworfen wird. Bei einer Zustellung per Post ist das Abgabedatum bei der Post entscheidend. Wer zu lange wartet, kann am Ende mit leeren Händen dastehen.

Da die Berechung des Verjährungstermins sowie das Ausstellen der Anträge für ein Mahnverfahren schwierig sein können, sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. Anwälte helfen ebenso, wenn der Gegner gegen den Mahnbescheid Einspruch erhebt, da das Verfahren dann vor Gericht landet.