Düsseldorfer Anwaltverein

Anwalt der Anwälte.

Aktuelle Informationen zum Verkehrsrecht

I. Autofahrer jetzt mit direktem Draht zum Anwalt

Die deutsche Anwaltauskunft hat unter dem Motto " Verkehrsanwälte – wir geben Autofahrern Recht " einen neuen Service im Bereich des Verkehrsrechts gestartet. Künftig haben Autofahrer nicht nur die Möglichkeit, sich passende Anwälte in der Nähe benennen zu lassen, sondern sie können sich direkt mit einem im Verkehrsrecht tätigen Anwalt in der Nähe verbinden lassen. Der Service ist unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 01805/181805 kostenlos, es entstehen bis zur Weiterleitung lediglich die Telefonkosten in Höhe von 12 Cent pro Minute. Das Gespräch mit dem Anwalt ist für den Anrufer gänzlich kostenfrei. Ebenfalls am Wohnort des Anrufers benennt die deutsche Anwaltauskunft auch den unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins, dem Betreiber der deutschen Anwaltsauskunft, wird die Durchsetzung der Rechte, beispielsweise eines Unfallopfers, damit erheblich erleichtert.

" Wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall viel bessere Karten. Das Wissen nicht nur alle Autofahrer ", so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Das immer komplexere Verkehrsrecht erfordere unabhängige Experten, um Unfallopfern zu ihrem Recht zu verhelfen. Wer gleich einen Anwalt einschaltet, könne als Geschädigter klassische Fehler vermeiden: aus Unkenntnis wird oft auf Ansprüche, wie beispielsweise Haushaltsführungsschaden und den Minderwert eines Fahrzeugs nach dem Unfall, verzichtet." Aber nicht nur beim Verkehrsunfall könne die unabhängige Beratung entscheidende Vorteile bringen. Dies gelte ebenso für den Gebrauchtwagenkauf, im Führerscheinrecht, bei Werkstattärger, bei Knöllchen usw.

Bei der direkten Verbindung zum Anwalt wird auf die über 5.000 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein zurück gegriffen. Bei den unabhängigen KFZ-Sachverständigen handelt es sich um die der Gesellschaft für technische Überwachung. Hierzu Dr. Henner Hörl, Geschäftsführer der Gesellschaft: " Gerade bei einem Verkehrsunfall sollte man sich nicht auf die gegnerische Versicherung verlassen. Gefragt sind hier qualifizierte, unabhängige Sachverständige, deren beweiskräftige Gutachten gegebenenfalls auch einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht standhalten. "

Die deutsche Anwaltauskunft des DAV ist der größte Anwaltssuchdienst in der Bundesrepublik. Monatlich finden rund 5.500 Bürgerinnen und Bürger ihren Anwalt über die deutsche Anwaltauskunft.

II. Nutzungsausfall gegebenenfalls auch für ein Wohnmobil

Eine Entschädigung für den Nutzungsausfall kann für ein Wohnmobil nur dann verlangt werden, wenn es wie ein Pkw genutzt wird. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle mit Urteil vom 8. Januar 2004 (AZ: 14 U 100/03) wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Hier hatte der Kläger Schadensersatz und Nutzungsausfall wegen der unfallbedingten Beschädigung seines Wohnmobils gefordert. Er machte dabei geltend, dass er das Wohnmobil üblicherweise als Verkehrsmittel benutzt.

Die Richter verwiesen darauf, dass die Frage, ob überhaupt für ein Wohnmobil eine Nutzungsentschädigung gezahlt wird, von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt wird. Nach Auffassung des OLG Celle kann man für ein Wohnmobil nur insoweit eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn es wie ein Pkw genutzt wird. Dies ist dann der Fall, wenn es als tägliches Transportmittel eingesetzt und nicht lediglich für die Freizeit und Erholung genutzt wird.

Da diese Frage von den Gerichten in der Bundesrepublik sehr unterschiedlich bewertet wird, ist es wichtig, sich in solchen Fällen anwaltlicher Hilfe zu versichern.

III. Wer trägt die Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall?

Jeden Tag ereignen sich vielfach Unfälle auf deutschen Straßen. Viele Beteiligte sind an diesen Unfällen schuldlos. Grundsätzlich bezahlt immer der Schuldige die Anwaltskosten, teilte die Deutsche Anwaltauskunft mit. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall scheuen sich aber viele Geschädigte, den Weg zum Anwalt anzutreten und verschenken damit häufig Ersatzansprüche, die ihnen in Wirklichkeit zustehen. Hierzu gehören zum Beispiel Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vieles mehr. Sollte die Schuldfrage einmal umgeklärt sein, ist Expertenwissen unverzichtbar.

Nur dann, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts ganz und gar nicht erforderlich erscheint, werden die Gebühren nicht ersetzt. Dies ist beispielsweise bei der reinen Meldung eines geringfügigen Blechschadens bei geklärter Schuldfrage, wenn also Grund und Höhe des Ersatzanspruchs eindeutig sind, der Fall. Es kommt dabei darauf an, wie ein vernünftig handelnder Geschädigter sich verhält. Er wird nicht in der Lage sein, wenn sein PKW beschädigt ist, den Minderwert oder, wenn er verletzt ist, seinen Schmerzensgeldanspruch zu bemessen. Hier ist stets anwaltlicher Rat gefragt, d. h. mit der Folge erforderlich, daß die Anwaltskosten vom gegnerischen Haftpflichtversicherer erstattet werden müssen. Die Erstattungsfähigkeit ist mithin der Grundsatz, von dem die Rechtsprechung nur in extrem einfach gelagerten Fällen eine Ausnahme zuläßt.

Fragen Sie den Anwalt direkt beim ersten Besuch nach der Kostentragungspflicht.

IV. Ausnahmen vom Fahrverbot

Schwere Verkehrsverstöße wie zum Beispiel das Passieren einer Ampel nach mehr als einer Sekunde Rotlicht, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts werden mit Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Regelfahrverbot, weshalb selbst für Ersttäter, Vielfahrer oder auch diejenigen, für die ein Fahrverbot mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht werden.

Wie die deutsche Anwaltauskunft in Bonn mitteilt, ist dies anders zu beurteilen, wenn der Betroffene ein "Augenblicksversagen" geltend machen kann, ihm also ein Fehler unterlaufen ist, wie er auch dem sorgfältigsten Kraftfahrer einmal passieren kann.

Ein solches Augenblicksversagen liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Betroffene ein die Geschwindigkeit begrenzendes Schild lediglich in Folge einfacher Fahrlässigkeit übersehen hatte und keine weiteren Anhaltspunkte vorlagen, aufgrund derer sich ihm die Geschwindigkeitsbegrenzung aufdrängen musste.

Von der Verhängung eines Fahrverbotes muss ausnahmsweise auch dann abgesehen werden, wenn das Fahrverbot zu einer Existenzvernichtung des Betroffenen führen würde, was allerdings eingehend dargelegt und nachgewiesen werden muss.

Darüber hinaus kann aus Verhältnismäßigkeitsgründen eine Beschränkung des Fahrverbot auf einzelne Führerscheinklassen geboten sein; so kann z. B. im Falle eines Berufskraftfahrers nur ein lediglich auf das Führen von Pkw beschränktes Fahrverbot zulässig sein (Oberlandesgericht Koblenz 2 Ss 218/96).

V. Geschädigter für Höhe der Sachverständigengebühren nicht verantwortlich

Über die Höhe der Sachverständigengebühren braucht sich ein Geschädigter grundsätzlich keine Gedanken zu machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Gebühren offensichtlich unangemessen überhöht sind und der Geschädigte dies ohne weiteres erkennen kann. Dies entschied das Amtsgericht München am 27.9.2001 (Aktenzeichen: 331 C 34009/00). Dieses noch nicht rechtskräftige Urteil entspricht nach Informationen der Deutschen Anwaltauskunft der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und gibt daher die Rechtslage wieder.

Im entschiedenen Fall hatte der Sachverständige festgestellt, dass die Reparaturkosten am Fahrzeug der Klägerin DM 3589,42 betragen. Für das Gutachten stellte der Sachverständige DM 608,42 in Rechnung, die die Klägerin auch bezahlte. Der Einwand der Haftpflichtversicherung, die Gebühren seien überhöht, wurde vom Gericht mit der oben genannten Begründung nicht akzeptiert. Die Haftpflichtversicherung muss die vollen Sachverständigenkosten erstatten.

Dieses Urteil zeigt, dass man mit anwaltlicher Hilfe seiner Ansprüche durchsetzen kann.

VI. Anwaltskosten werden beim Verkehrsunfall ersetzt

Bei einem Verkehrsunfall muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten für den hinzugezogenen Anwalt bezahlen. Dies gilt auch für einfach gelagerte Fälle, solange sie nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs abzulehnen sind, entschied das AG Kehlheim am 14.11.2001 (Aktenzeichen 3 C 0620/01).

In dem vorliegenden Fall hatte die Versicherung die Begleichung der im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstandenen Anwaltskosten, den sie ansonsten in vollem Umfang reguliert hat, abgelehnt. Sie begründete dies damit, dass es sich um einen einfach gelagerten Fall gehandelt habe, die die Klägerin als großes Unternehmen auch ohne Hinzuziehung eines Anwalt hätte bearbeiten können.

Das Gericht lehnte die Argumentation der Versicherung ab. Selbst bei einfach gelagerten Fällen sei es einem Unfallgeschädigten unbenommen, einem Rechtsanwalt die Rechtsverfolgung zu übertragen. Einer "normalen" Firma oder einer Privatperson sei es in aller Regel nicht zuzumuten, zunächst zu versuchen, ohne Hinzuziehung eines Anwalts Schadensersatz zu erlangen. Die Praxis zeige, dass "gerade dann sich Regulierungen verzögerten oder nur teilweise erfolgreich sind", heißt es in dem Urteil.

VII. „Grüner Pfeil" an einer Kreuzung

Wie man sich bei einem “Grünen Pfeil" an einer Kreuzung richtig verhält, ist vielen unklar. Dies liegt vor allem daran, dass nicht in allen Teilen der Bundesrepublik der „Grüne Pfeil" Tradition hat und viele Autofahrer dadurch verunsichert sind. Die Deutsche Anwaltauskunft warnt davor, unbewusst einen Rotlicht-Verstoß zu begehen. Wenn bei einer auf Rot geschalteten Ampel durch einen “Grünen Pfeil" das Rechtsabbiegen gestattet ist, muss der Verkehrsteilnehmer vor dem Abbiegen an der Haltelinie dennoch stoppen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe von 50,- € und drei Punkten in Flensburg rechnen.

Im Übrigen darf nur abgebogen werden, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Hier gilt eine über die allgemeine Sorgfaltspflicht hinausgehende äußerste Sorgfalt. Ist diese verletzt, drohen härtere Strafen.